Übergangsbegleitung
Standardelement 7.2
Darum geht es...
Bei der systematischen Gestaltung des Übergangs benötigen einzelne Schüler/-innen eine individuelle Unterstützung durch eine Begleitung des Berufseinstiegs.
Bei der systematischen Gestaltung des Übergangs benötigen einzelne Schülerinnen und Schüler eine individuelle Unterstützung durch eine Begleitung des Berufseinstiegs.
Die Schule entscheidet in eigener pädagogischer Verantwortung, welche Schülerinnen und Schüler eine Übergangsbegleitung angeboten bekommen. Die Schülerinnen und Schüler nehmen das Angebot freiwillig wahr. Die Begleitung beginnt spätestens im letzten Pflichtschuljahr mit dem Ziel, Jugendliche während der Schulzeit, im Übergang und im ersten Ausbildungsjahr zu begleiten.
Die Übergangsbegleitung wird seitens der Schulsozialarbeit, der Jugendhilfe oder von anderen qualifizierten Fachkräften in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und Ausbildungsbetrieben durchgeführt.
An einigen Schulen gibt es Berufseinstiegsbegleiter/innen, die Jugendliche im Übergang unterstützen können.