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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Der Kreis Coesfeld ist bestrebt, seinen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates stehen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Domain: integration.kreis-coesfeld.de.

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit der BITV NRW (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen) sowie dem BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung entspricht den Vorgaben des § 4 BITV NRW.

Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen oder Sie Unterstützung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Website des Kreises Coesfeld ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV NRW sowie des BGG NRW sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.

Folgende Bereiche sind allerdings nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  • Word-, Excel- oder PDF-Dokumente sind nicht ausreichend barrierefrei.
    Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter Dokumente, von denen einige bereits älteren Datums sind, war es bisher nicht möglich, alle in ein barrierefreies Format zu übertragen. Diese Dokumente werden schrittweise angepasst. Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen Organisationen, Ministerien) bereitgestellt werden, liegen nicht in barrierefreier Form vor.
  • Vimeo- und YouTube-Videoinhalte können bei eingeschränkter Hör- oder Sehfähigkeit nicht genutzt werden.
    Bereits vorhandene Videos wurden größtenteils ohne Untertitel, Audiodeskription o.ä. realisiert.
  • Externe Inhalte von fremden Servern und Software von Drittanbietern sind nicht ausreichend barrierefrei.
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Hersteller und Anbieter diese externen Inhalte zukünftig möglichst barrierefrei bereitstellen.
  • Kartendienste, die ausschließlich auf visuelle Darstellung beruhen, sind nicht ausreichend barrierefrei.
    Diese Dienste können aktuell grundsätzlich keine alternativen Textinhalte für Blinde und Sehbehinderte zur Verfügung stellen.
    Die Informationsdichte einer Karte ist in der Regel nicht durch einen Text ersetzbar.

Diese Unvereinbarkeiten werden schnellstmöglich behoben, um die vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Barrieren entdeckt? Teilen Sie uns Ihre Hinweise mit!

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, zögern Sie nicht, uns Bescheid zu geben. Wir nehmen Ihre Meldung ernst, prüfen die betroffene Seite und finden eine Lösung, um die Barriere zu beseitigen. So können Sie uns Ihre Hinweise weitergeben:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.05.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.05.2025 überprüft.

Kontaktformular für die Meldung von Barrieren

Hinweis: Die mit einem Sternchen (*) versehenen Angaben sind Pflichtangaben, die wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen.

Die Pflichtangaben dienen der Zuordnung und der Beantwortung ihres Anliegens. Mit dem Absenden ihrer Anfrage erklären sie sich damit einverstanden, dass ihre Daten zur Übermittlung von Anfragen und deren Beantwortung gespeichert und zur Bearbeitung ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden sie in der Datenschutzerklärung.

 

Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und gesetzlich in §§ 10d, 10e BGG NRW sowie §§ 9 ff der BITV NRW verankert.

Die Ombudsstelle versucht, unter Einbeziehung aller Beteiligten, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können. Das Ziel ist es, gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

Sie erreichen die Ombudsstelle telefonisch unter 0211 855-3451 oder per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

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Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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Kontakt

Regionales Bildungsnetzwerk Kreis Coesfeld
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-9023
Fax: 02541 18-9027
E-Mail: bildungsbuero@kreis-coesfeld.de
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