Wegen Corona-Pandemie und Personalmangel: Kreisgesundheitsamt reduziert Schuleingangsuntersuchungen

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung durch die Corona-Pandemie und wegen des anhaltenden Personalmangels sieht sich das Kreisgesundheitsamt gezwungen, seine Leistungen aktuell einzuschränken. Das bedeutet konkret, dass dieses Jahr nicht alle Schuleingangsuntersuchungen wie gewohnt erfolgen können. In der Ferienzeit wird noch bis zum 31. Juli 2022 die Schulfähigkeit überprüft. „Wer bis dahin nicht untersucht wurde, wird keine Schuleingangsuntersuchung mehr erhalten“, erläutert Kreis-Gesundheitsdezernent Detlef Schütt.

Es ergebe aus verschiedenen Gründen keinen Sinn, nach den Sommerferien weiter zu untersuchen: Die betroffenen Eltern haben in den letzten beiden Jahren relativ wenig Verständnis dafür gehabt, dass sie mit ihrem bereits eingeschulten Kind noch zur Schuleingangsuntersuchung gehen mussten, berichtet Schütt. Denn das Kind muss dafür dem Unterricht fernbleiben, und die Eltern müssen sich im Zweifelsfall dafür ebenfalls Urlaub nehmen. Ein weiterer Grund, warum die Verlängerung der Schuleingangsuntersuchungen über den Einschulungstermin hinaus nicht sinnvoll ist, liegt darin, dass das Testverfahren für eine bestimmte Altersgruppe normiert ist: Seine Aussagekraft lässt nach, wenn das Kind älter ist, als in der Normierung vorgesehen. Zudem erfolgt eine Priorisierung: Alle Kinder, die uns als auffällig gemeldet wurden, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf im Raum steht, die vorzeitig als Kann-Kinder eingeschult werden sollen, oder aus gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, also alle Kinder, bei denen eine schulärztliche Stellungnahme besondere Bedeutung hat, sind auch schulärztlich untersucht worden, berichtet der Dezernent.

Wir wissen alle nicht, was uns diesen Herbst und Winter in Sachen Corona erwartet, aber ich hoffe, dass wir mit dieser Maßnahme die aktuellen Probleme lösen – und dann die Schuleingangsuntersuchungen für nächstes Jahr wieder vollständig im vorgesehenen Zeitfenster vornehmen können, so Schütt abschließend.

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