Kreis Coesfeld verzichtet auf Einzug der Elternbeiträge für Mai

Das Land NRW hat den Kommunen aufgrund des weiterhin eingeschränkten Betriebs der Kindertagesstätten (Kita) signalisiert, für zwei Monate keine Elternbeiträge zu erheben und die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Die andere Hälfte verbleibt bei den Kommunen.

Aktuell ist jedoch noch unklar, ob es bei zwei Monaten bleibt und für welche Monate das Land die Beitragsausfälle übernimmt. Vor diesem Hintergrund hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 03.05.2021 beschlossen, die Eltern in diesem Punkt finanziell zu entlasten, wenn das Land die Beitragsausfälle zu 50 Prozent übernimmt. Die andere Hälfte trägt das Jugendamt des Kreises Coesfeld für die Mitgliedskommunen, mit Ausnahme der Städte Coesfeld und Dülmen. Diese beiden Kommunen mit selbstständigen Jugendämtern treffen eigene Entscheidungen.

Somit können für den Monat Mai die neun jugendamtsangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld auf den Einzug der Elternbeiträge verzichten, soweit dies technisch noch möglich ist. Sollten dennoch Beiträge eingezogen oder bezahlt worden sein, werden diese mit zukünftig zu entrichtenden Beiträgen verrechnet.

Sofern jedoch Eltern im Vergleich zur bisherigen Beitragsfestsetzung (zum Beispiel aufgrund von Kurzarbeit etc.) geringere Einkünfte zu verzeichnen haben, können diese jederzeit bei den beitragserhebenden Städten und Gemeinden nach § 5 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung einen Antrag auf Überprüfung und Neufestsetzung der Elternbeiträge unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen.

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