Kreis Coesfeld stellt Verzicht der Elternbeiträge für zwei Monate in Aussicht / Landesentscheidung für die Übernahme der Elternbeiträge steht noch aus

„Jetzt steht nur noch die finale Entscheidung des Landes NRW zur Übernahme hälftiger Kosten aus, dann wird auch der Kreis Coesfeld die anderen 50 Prozent der Elternbeiträge für zwei Monate übernehmen können“, so Landrat Dr. Schulze Pellengahr.

Das Land NRW hat den Kommunen aufgrund des weiterhin eingeschränkten Betriebs der Kindertagesstätten (Kita) signalisiert, für zwei Monate keine Elternbeiträge zu erheben und die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Die andere Hälfte verbleibt bei den Kommunen. Aktuell ist jedoch noch unklar, ob es bei zwei Monaten bleibt und für welche Monate das Land die Beitragsausfälle übernimmt. Vor diesem Hintergrund hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 03.05.2021 beschlossen, die Eltern in diesem Punkt finanziell zu entlasten, wenn das Land die Beitragsausfälle zu 50 Prozent übernimmt. Die andere Hälfte trägt das Jugendamt des Kreises Coesfeld für die Mitgliedskommunen, mit Ausnahme der Städte Coesfeld und Dülmen. Diese beiden Kommunen mit selbstständigen Jugendämtern treffen eigene Entscheidungen.

Somit könnten für den Monat Mai die neun jugendamtsangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld auf den Einzug der Elternbeiträge verzichten, wenn rechtzeitig die Entscheidung vorliegt. Technisch ist dies möglich, da erst zu Mitte des Monats per Lastschriftverfahren die Beiträge eingezogen werden. „So bleibt noch Zeit für einen rechtzeitigen Stopp“, signalisiert Jugenddezernent des Kreises Coesfeld Detlef Schütt. Sollten dennoch Beiträge eingezogen oder bezahlt worden sein, werden diese mit zukünftig zu entrichtenden Beiträgen verrechnet. „Diese Regelung ist zunächst noch vorläufig und wir warten auf die Bestätigung der Landesregierung zur Übernahme der Hälfte der Kosten“, ergänzt Schütt.

Sofern jedoch Eltern im Vergleich zur bisherigen Beitragsfestsetzung (zum Beispiel aufgrund von Kurzarbeit etc.) geringere Einkünfte zu verzeichnen haben, können diese jederzeit bei den beitragserhebenden Städten und Gemeinden nach § 5 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung einen Antrag auf Überprüfung und Neufestsetzung der Elternbeiträge unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen.

Kontakt RBN

Ansprechpersonen

Kreis Coesfeld
Regionales Bildungsbüro

Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Tel.: 02541/18-9023
Fax: 02541/18-9027
E-Mail: bildungsbuero(at)kreis-coesfeld.de